Prüfungen von Krananlagen nach BGV D6

Wir führen für Sie die gemäß BGV D6 §26 vorgeschriebenen jährlich wiederkehrenden Prüfungen von Krananlagen und Hebezeugen durch.

Wir stellen dabei fest, ob sich die Anlage zum Prüfungszeitpunkt in einem arbeitssicheren Zustand befindet. Es wird im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt, die folgende Tätigkeiten umfasst:

  • Prüfung der Ausstattung der Anlage auf Übereinstimmung mit den Angaben im Prüfbuch.
  • Prüfung des Zustands von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich Beschädigungen, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen.
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und der Bremsen.
  • Funktions- und Bremsprobe mit Last im Bereich der höchstzulässigen Tragfähigkeit.
  • Prüfung auf Vollständigkeit von Kennzeichnung und Beschilderungen.
  • Dokumentation der Prüfergebnisse. Festgestellte Mängel werden im Prüfbericht vermerkt.
  • Beurteilung, ob der Inbetriebnahme beziehungsweise dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen.
  • Anbringen einer Prüfplakette  mit dem Vermerk der nächsten Prüfung, dass keine Prüfung mehr vergessen wird.

Ihr Ansprechpartner
für Prüfungen nach BGV D6

Helmut Schneider
Telefon +49 7134 52 210
Telefax +49 7134 52 204
helmut.schneider(at)vollert.de