UVV-Prüfungen
Der Gesetzgeber schreibt für viele Anlagen jährliche Prüfungen vor, die wir als Herstellerunternehmen durchführen dürfen. Diese gelten nicht nur für Vollert-Anlagen, sondern z.B. auch für allgemeine Anschlagmittel, etc.
Damit Sie bei der Haftung kein Risiko eingehen, empfehlen wir in jedem Fall, diese Prüfungen von uns durchführen zu lassen.
Wir stellen dabei fest, ob sich die Anlage zum Prüfungszeitpunkt in einem arbeitssicheren Zustand befindet. Es wird im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt, die folgende Tätigkeiten umfasst:
- Prüfung nach DIN EN 528 (Regalbediengeräte)
- Prüfung nach VDE 0113 (Steuerungen)
- Prüfung nach BGV D8 (Waggonzuganlagen, Winden-, Hub- und Zuggeräte)
- Prüfung nach BOA (Rangier-Robot, Rangieranlagen)
- Dokumentation der Prüfergebnisse, festgestellte Mängel werden im Prüfbericht vermerkt
- Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb der Anlage Bedenken entgegenstehen
- Anbringen einer Prüfplakette mit dem Vermerk der nächsten Prüfung, dass keine Prüfung mehr vergessen wird.
Ihr Ansprechpartner
für UVV-Prüfungen
Frank Zurek
Telefon +49 7134 52 345
Telefax +49 7134 52 204
frank.zurek(at)vollert.de


